Nordzypern als Krypto Paradies

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Ist Nordzypern als Krypto Paradies tatsächlich die Steueroase, als die es populär angepriesen wird – insbesondere für Einkünfte aus Kryptowährungen? In diesem Beitrag beleuchten wir die steuerlichen Rahmenbedingungen für Ausländer in Nordzypern und deren Auswirkungen, speziell für deutsche und österreichische Staatsbürger. Zudem klären wir die Unterscheidung zwischen der Türkischen Republik Nordzypern (TRNC) und der Republik Zypern und definieren, was unter Auslandseinkünften zu verstehen ist.

Hintergrund: Nordzypern und die Republik Zypern

Nordzypern (TRNC):

  • Die Türkische Republik Nordzypern (TRNC) umfasst den nördlichen Teil der Insel Zypern, der seit den 1970er Jahren von der Türkei besetzt ist.
  • International wird die TRNC nur von der Türkei als unabhängiger Staat anerkannt. Der Rest der Welt betrachtet sie als Teil der Republik Zypern.
  • Obwohl die gesamte Insel Zypern EU-Mitglied ist, gilt das EU-Recht im Norden derzeit nicht.

Republik Zypern:

  • Der südliche Teil der Insel Zypern ist als Republik Zypern bekannt und wird international als unabhängiger Staat anerkannt.
  • Die Republik Zypern ist ein vollwertiges Mitglied der Europäischen Union, und das EU-Recht gilt vollständig auf ihrem Gebiet.
  • Die Republik Zypern hat eine stabile Wirtschaft und ein gut entwickeltes Steuersystem mit – im europäischen Vergleich – niedrigen Steuersätzen.

Lebensqualität und steuerliche Vorteile in Nordzypern

Nordzypern bietet viele Annehmlichkeiten wie schönes Wetter, günstige Lebenshaltungskosten und eine hohe Lebensqualität. Ein besonderer Anreiz ist jedoch das steuerliche Umfeld:

Steuerfreiheit für ausländische Einkünfte: Ausländische Einkünfte werden von den nordzypriotischen Steuerbehörden nicht besteuert. Dies gilt auch für Einkünfte aus Kryptowährungen, da diese als ausländische Einkünfte betrachtet werden. Somit sind Gewinne aus Krypto-Verkäufen, Mining und Staking in Nordzypern faktisch steuerfrei.

Definition von Auslandseinkünften

Auslandseinkünfte sind Einkünfte, die nicht im Inland (hier: Nordzypern) generiert werden. Das kann verschiedene Formen annehmen:

  1. Einkünfte aus nicht-nordzypriotischen Quellen: Dazu gehören beispielsweise Zinsen aus ausländischen Bankkonten, Dividenden von ausländischen Unternehmen oder Mieteinnahmen aus Immobilien, die sich außerhalb von Nordzypern befinden.
  2. Einkünfte aus Kryptowährungen: Da Kryptowährungen dezentral sind und in der Blockchain „leben“, gelten Einkünfte aus deren Handel, Mining oder Staking in Nordzypern als ausländische Einkünfte. Die Blockchain ist überall und nirgends, wodurch diese Einkünfte nicht direkt Nordzypern zugeschrieben werden können.

Besonderheiten für deutsche Staatsbürger

Für deutsche Staatsbürger gibt es jedoch eine Besonderheit: die erweitert beschränkte Steuerpflicht. Diese betrifft Deutsche, die in den letzten zehn Jahren vor ihrem Wegzug mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren und weiterhin wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben (z.B. Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Konten). Wenn diese Personen in ein Niedrigsteuerland wie Nordzypern ziehen, bleiben ihre Einkünfte aus Deutschland steuerpflichtig.

Einkünfte aus Kryptowährungen

Ein spezieller Fall sind Einkünfte aus Kryptowährungen. Kryptowährungen sind weder eindeutig als inländische noch als ausländische Einkünfte zu kategorisieren. Das Bundesfinanzministerium hat festgelegt, dass der Ort der Börse oder des Wallets keine Rolle spielt. Folglich unterliegen Kryptowährungen, die von deutschen Staatsbürgern in Nordzypern gehalten werden, weiterhin der deutschen Steuerpflicht.

Besonderheiten für österreichische Staatsbürger

Beim Wegzug aus Österreich wird das im Privatvermögen gehaltene Kapitalvermögen, einschließlich Kryptowährungen, einer fiktiven Veräußerungsbesteuerung unterzogen. Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt des Wegzugs ein Gewinn berechnet wird, als ob die Vermögenswerte verkauft worden wären, und dieser Gewinn wird besteuert​. Diese Regelung gilt für alle stillen Reserven, die sich im Kapitalvermögen befinden. Kryptowährungen, die im Privatvermögen gehalten werden, fallen ebenfalls darunter.

Für laufende Erträge aus Kryptowährungen, die nach dem Wegzug weiterhin in Österreich erzielt werden, gilt weiterhin die Besteuerung. Dies bedeutet, dass beispielsweise Erträge aus Staking oder anderen Krypto-Transaktionen, die österreichischen Quellen zugeordnet werden können, in Österreich besteuert werden​. Die Steuerpflicht bleibt bestehen, solange diese Einkünfte weiterhin bezogen werden.

Lösungsmöglichkeiten

Eine Möglichkeit, die steuerliche Unsicherheit zu umgehen, besteht darin, ein Unternehmen in der Republik Zypern zu gründen, das den Kryptohandel betreibt. Durch die tägliche Fahrt nach Südzypern zur Betriebsstätte wären die Trading-Einkünfte klar im Ausland verortet und würden in der Republik Zypern mit 12,5% besteuert. Die Gewinne könnten dann nach Nordzypern ausgeschüttet werden, wo sie als ausländische Einkünfte wiederum steuerfrei wären.

Fazit: Kommt Nordzypern als Krypto Paradies in Frage?

Für deutsche und österreichische Staatsbürger, die nach Nordzypern ziehen und weiterhin wirtschaftliche Verbindungen zu Deutschland haben, bleibt die steuerliche Situation komplex. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat von einem deutschen Steuerberater oder Anwalt einzuholen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllt werden. Insbesondere beim Handel mit Kryptowährungen sollte sorgfältig geprüft werden, wie die Einkünfte zu versteuern sind.

Trotz einiger Herausforderungen bietet Nordzypern zahlreiche Vorteile und Möglichkeiten für ein steuerlich vorteilhaftes Leben. Die richtige Planung und rechtliche Absicherung sind dabei jedoch unerlässlich. Unsere spezialisierten Partner beraten Sie dazu gerne. Kontaktieren Sie uns unter support@nordzypernfuerinvestoren.at oder +43 699 166 90 720 (WhatsApp)!

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