Es ist wohl der Albtraum eines jeden Investors: Nordzypern Mieter zahlt nicht! Auch nach wiederholten Aufforderungen und Mahnungen nicht. Was also tun, wenn sich dieses Szenario in Nordzypern abspielt?
Auch hier stehen dem Eigentümer Rechtsmittel zur Verfügung. In Nordzypern gilt das Mietkontrollgesetz, welches erschöpfend alle Gründe auflistet, aus denen ein Vermieter die Räumlichkeiten zurückfordern kann. Liegen einer oder mehrere dieser Gründe vor, kann vor Gericht ein Räumungsbefehl beantragt werden.
Die möglichen Tatbestände lauten wie folgt:
· Zahlungsverzug der Miete
· Erhebliche Verletzung anderer Verpflichtungen gemäß dem Mietvertrag
· Belästigung der Nachbarn
· Unterlassung von Reparaturen seitens des Mieters nach vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung
· Kündigung durch den Mieter ohne Räumung der Wohnung
· Untervermietung ohne Erlaubnis des Vermieters
· Beabsichtigte Eigennutzung des Vermieters (berechtigtes Interesse muss nachgewiesen werden)
· Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Mieters mit dem Vermieter
· Absicht des Vermieters, die Immobilie abzureißen oder umfangreiche Renovierungsarbeiten durchzuführen (unter bestimmten Voraussetzungen)
· Erforderliche Räumung für ein öffentliches Bauprojekt
· Immobilie ist Gegenstand einer Enteignungs- oder
Verstaatlichungsanordnung
· Immobilie wird für einen angemessenen Zeitraum von einer lokalen Behörde benötigt (Angemessenheit der Räumung und Verfügbarkeit einer alternativen Unterkunft für den Mieter müssen dargelegt werden)
Die meisten dieser Kündigungsgründe dürften österreichischen und deutschen Immobilienbesitzern bekannt sein. Auch die voraussichtliche Verfahrensdauer wird, gerade in einem südlichen Land, nicht wesentlich kürzer sein. Es gilt also hier wie dort: Es prüfe, wer sich – wenn auch nur langfristig und nicht ewig – bindet!
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